Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.fabiennekeitel.com veröffentlichte Website der Keitel Consulting.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 23.06.2025 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Formularfelder sind nicht vollständig beschriftet

Zwei Formularelemente auf der Website verfügen über keine zugeordneten Labels. Dadurch kann es für Nutzer:innen von Screenreadern schwierig sein, die Funktion der Felder zu erkennen.

Unklare Überschriftenstruktur

Eine Überschriftebene wurde übersprungen, was die logische Gliederung der Inhalte erschwert – insbesondere für Screenreader-Nutzer:innen.

Redundante Links

Die Seite enthällt mehrere Links (Button) zu identischen Zielen. Dies kann für assistive Technologien verwirrend sein und die Navigation erschweren.

Wir arbeiten aktuell an der Behebung dieser Barrieren und streben eine schrittweise Verbesserung der Zugänglichkeit unserer Website an.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.06.2025 erstellt und zuletzt am 23.06.2025 überprüft und aktualisiert. Die Erklärung wurde auf Basis einer vereinfachten Bewertung mithilfe des WAVE-Accessibility-Tools (https://wave.webaim.org/) sowie einer ergänzenden Selbsteinschätzung erstellt.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

Ansprechperson Barrierefreiheit der Keitel Consulting:

Fabienne Keitel
Barrieren melden

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG

Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

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